Eines Tages beendet der Tod jedes irdische Leben. Er reißt einen Menschen aus der Verbundenheit mit seiner Familie und seinen Freunden. Eine kirchliche Trauerfeier und Bestattung sind gute Möglichkeiten, den Abschied zu gestalten und die Hinterbliebenen zu begleiten.
Ein Grab gibt der Trauer einen Ort.
Normalerweise übernimmt der Pfarrer oder die Pfarrerin unserer Kirchengemeinde die Bestattung, in der oder die Verstorbene zuletzt Mitglied war. Es reicht ein Anruf. Der Pfarrer oder die Pfarrerin setzt sich dann wegen eines Bestattungsgespräches mit der Familie in Verbindung. Manchmal stellen auch Bestatter den Kontakt her.
Und wenn ein anderer Pfarrer, eine andere Pfarrerin nähersteht?
Wird für die Beerdigung ein anderer Pfarrer oder eine andere Pfarrerin gewünscht, muss die zuständige Kirchengemeinde einen Abmeldeschein (Dimissoriale) ausstellen. Der andere Pfarrer oder die andere Pfarrerin muss dann entsprechend benachrichtigt werden.
Gut ist es, wenn Menschen vor ihrem Tod Wünsche zu ihrer Beerdigung äußern. Diese Wünsche sollten nach Möglichkeit respektiert werden. Wenn die Bestattungsform im Testament benannt ist, müssen sich die Angehörige daran halten. Wenn keine Wünsche bekannt sind, entscheiden die nächsten Verwandten. Sprechen Sie mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer über die Trauerfeier, die Liedauswahl und mögliche Formen der Bestattung. Auch die Bestatter beraten Sie dazu.
Sie möchten einen Angehörigen, der zur Kirche gehörte, kirchlich bestatten? Dann rufen Sie einfach einen unserer Pfarrer an. In enger Absprach mit dem Bestatter ihrer Wahl gestalten wir mit Ihnen zusammen die Trauerfeier. Dazu müssen Sie selbst nicht der Kirche angehören. Es reicht, wenn der/die Verstorbene Glied der Ev. Kirche war. Wenn die oder der Verstorbene aus der Kirche ausgetreten war, sie selbst aber bewusste Christen sind, sollten sie in jedem Fall mit einer Pfarrperson sprechen, um zu erfahren, welche Alternativen sich anbieten könnten.
Wer aus der Kirche austritt, verzichtet damit auch ausdrücklich auf eine kirchliche Trauerfeier. In der Regel werden daher nur Mitglieder der evangelischen Kirche kirchlich bestattet.
Hat der oder die Verstorbene jedoch ausdrücklich eine kirchliche Bestattung abgelehnt, kann auch nicht kirchlich bestattet werden. In diesem Fall soll die Pfarrerin oder der Pfarrer die Hinterbliebenen jedoch seelsorglich begleiten. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich als Angehörige am besten an Ihren Pfarrer oder Ihre Pfarrerin.
Aussegnung, seelsorgerliche Begleitung sowie die Gestaltung des Gottesdienstes sind für evangelische Kirchenmitglieder in der Regel kostenfrei. Bisweilen können für die Nutzung der Kirche Gebühren hinzukommen. In manchen Fällen erhält der Organist oder die Organistin ein Honorar. Daneben bezahlen Sie ein Bestattungsunternehmen für seine Leistungen und Auslagen wie Sarg, Grab, Kränze oder Blumen. Dazu kann auch die Musik gehören.
Nach der Trauerfeier wird im Gottesdienst noch einmal an die Verstorbene / den Verstorbenen erinnert. Im Fürbittengebet wird in besonderer Weise der Namen noch einmal genannt. Bitte erkundigen sie sich nach der Trauerfeier, wann und wo die Abkündigung erfolgt. Herzlich sind sie zu diesem Gottesdienst eingeladen.
Am Ewigkeitssonntag (Totensonntag) wird an die Verstorbenen des letzten Kirchenjahres namentlich noch einmal erinnert. Die Erinnerung erfolgt im Gottesdienst der Heimatgemeinde. (Kreuzkirche KW, Kirche in Schenkendorf oder Bürgerhaus Zeesen, Kirche in Deutsch Wusterhausen) Auf dem Friedhof in Königs Wusterhausen ist immer am Ewigkeitssonntag um 14:30 Uhr eine Andacht vor der Trauerhalle mit dem Posaunenchor KW.
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