Ihr Leitfaden zu den häufigsten Fragen unserer Gemeinde

In diesem Abschnitt beantworten wir häufige Fragen zu den Aktivitäten und Angeboten der Evangelischen Kirchengemeinde Königs Wusterhausen. Es werden sowohl allgemeine Informationen über die Gemeinde, ihre Mission und Vision als auch spezifische Details zu Veranstaltungen und sozialen Projekten bereitgestellt.

Was ist die Mission der Evangelischen Kirchengemeinde Königs Wusterhausen?

Unsere Mission ist es, den Glauben zu fördern, die Gemeinschaft zu stärken und Menschen in Not zu unterstützen. Wir glauben an die kraftvolle Botschaft des Evangeliums und streben danach, diese in unseren täglichen Aktivitäten widerzuspiegeln.

Welche regelmäßigen Veranstaltungen bieten Sie an?

Die Evangelische Kirchengemeinde Königs Wusterhausen veranstaltet wöchentliche Gottesdienste, Gemeindeabende, Bibelkreis und diverse soziale Veranstaltungen. Diese bieten eine Plattform für persönlichen Austausch und spirituelles Wachstum.

Wie kann ich mich in der Gemeinde engagieren?

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, sich in unserer Gemeinde zu engagieren, sei es durch die Teilnahme an Gruppen, ehrenamtliche Tätigkeiten oder durch die Unterstützung unserer Gemeindearbeit. Wir freuen uns über jedes neue Gesicht, über neue Ideen und Initiativen.

In welchem Alter sollte ein Kind getauft werden?

Meistens werden Kinder in den ersten Lebensjahren getauft. Aber auch eine spätere Taufe ist möglich, wenn das Kind schon bewusst wahrnimmt, was geschieht. Ab 11 Jahren ist es sindvoll, später im Rahmen des Konfirmanden-unterrichtes oder zur Konfirmation das Kind oder den Jugendlichen taufen zu lassen.

Kann man sein Kind taufen lassen, wenn beide Eltern nicht in der Kirche sind?

Die Entscheidung, ob eine Taufe trotz fehlender Mitgliedschaft beider Elternteile möglich ist, wird nach einem Gespräch von den Gemeindepfarrern getroffen. Eine ganz wichtige Rolle kommt dann den Paten zu, die sich für die christliche Erziehung des Kindes stark machen.

Kann ein Kind gegen den Willen eines Elternteils getauft werden?

Gegen den Willen entweder des Vaters oder der Mutter ist die Taufe des Kindes nur möglich, wenn dieser Elternteil nicht das Sorgerecht inne hat. Ist die Ehe z.B. geschieden, liegt das Sorgerecht aber gemeinsam bei Vater und Mutter, setzt die Ausgestaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge Einvernehmen voraus in Angelegenheiten, die für das Kind von erheblicher Bedeutung sind. Dazu gehört auch die Taufe. Können sich die Eltern nicht einigen, kann (schlimmstenfalls) das Familiengericht angerufen werden.

Eltern können sich aber zuvor auch allein oder besser noch gemeinsam an eine Erziehungs- und Familienberatungstelle wenden. Oft hilft auch ein klärendes Gespräch mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin.

Welche Unterlagen brauchen wir für die Taufe unseres Kindes?

Bitte wenden Sie sich an unsere Pfarrerin oder Pfarrer und später dann an unsere Regionalküsterei, um einen Termin für die Taufe selbst zu vereinbaren. Dort erfahren Sie alles Notwendige. Für die Anmeldung der Taufe in der Regionalküsterei benötigen sie die Geburtsurkunde ihres Kindes, ihren Personalausweis und eine Antrag. Über die Frage der Paten sollten sie sich schon Gedanken gemacht haben. Menschen, die das Patenamt übernehmen möchten, müssen getauft und konfirmiert sein, sowie einer evangelischen Kirche angehören. Zukünftige Paten, die unserer Gemeinde angehören, brauchen keine Patenbescheinigung. Wohnen die zukünftigen Paten nicht im Gemeindegebiet, benötigen sie eine Patenbescheinigung des Pfarramts ihres Wohnortes über die Berechtigung zum Patenamt.

Muss mein Kind konfirmiert werden oder reicht die Taufe?

Zur Kirchenmitgliedschaft reicht zwar die Taufe. Aber zusammen mit vielen Freunden in der Konfirmationsgruppe den christlichen Glauben verstehen zu lernen, ist bereichernd und wunderschön. Wer jedoch später ein Patenamt übernehmen will, kirchlich getraut werden oder in die Gemeindeleitung mitarbeiten möchte, muss in der Regel konfirmiert sein. (mit der Konfirmation erhält man die sog. kirchl. Rechte)

Wenn ein Ungetaufter sehr krank ist und zu sterben droht, wird eine Nottaufe vorgenommen.

Diese Taufe kann jeder Christ und jede Christin ausführen.

Was ist eine Nottaufe?


Kann mein Kind zum Konfirmanden-unterricht gehen ohne getauft zu sein?

Ihr Kind kann am Konfirmandenunterricht teilnehmen. Die Konfirmation ist die Bestätigung der Taufe. Wenn ihr Kind nicht getauft ist, kann es in der Zeit des Konfirmandenunterrichtes getauft werden; eine Bestätigung der Taufe, also die Konfirmation, ist dann eigentlich nicht mehr notwendig, da das Kind ja schon selber Ja zu der Taufe gesagt hat. Häufig wird das Kind auch direkt im Konfirmationsgottesdienst getauft und besitzt dann wie alle anderen Konfirmierten die sog. kirchlichen Rechte. Einziger Unterschied: zur Konfirmation erhält der Täufling eine Taufurkunde und keine Konfirmationsurkunde.

Fragen und Antworten zur Taufe

Hier finden Sie Antworten auf unterschiedliche Fragen in Zusammenhang mit diesem besonderen Ereignis.

Fragen und Antworten zur Konfirmation

Hier finden Sie Antworten auf unterschiedliche Fragen in Zusammenhang mit diesem besonderen Ereignis.

Welche Unterlagen brauchen wir für die Konfirmation unseres Kindes?

Bitte wenden Sie sich an unsere Pfarrerin oder Pfarrer und später dann an unsere Regionalküsterei.

Für die Konfirmation ist die Taufe Vorraussetzung. Wurde Ihr Kind in unseren Gemeinden getauft, benötigen wir keine weiteren Unterlagen. Wurde Ihr Kind in einer anderen Gemeinde getauft, brauchen wir eine Bestätigung der Taufgemeinde.

Muss mein Kind konfirmiert werden oder reicht die Taufe?

Zur Kirchenmitgliedschaft reicht zwar die Taufe. Aber zusammen mit vielen Freunden in der Konfirmationsgruppe den christlichen Glauben verstehen zu lernen, ist bereichernd und wunderschön. Wer jedoch später ein Patenamt übernehmen will, kirchlich getraut werden oder in die Gemeindeleitung mitarbeiten möchte, muss in der Regel konfirmiert sein. (mit der Konfirmation erhält man die sog. kirchl. Rechte)

Was ist eine Nottaufe?


Wenn ein Ungetaufter sehr krank ist und zu sterben droht, wird eine Nottaufe vorgenommen.

Diese Taufe kann jeder Christ und jede Christin ausführen.

Kann mein Kind zum Konfirmandenunterricht gehen ohne getauft zu sein?

 

 

Ihr Kind kann am Konfirmandenunterricht teilnehmen. Die Konfirmation ist die Bestätigung der Taufe. Wenn ihr Kind nicht getauft ist, kann es in der Zeit des Konfirmandenunterrichtes getauft werden; eine Bestätigung der Taufe, also die Konfirmation, ist dann eigentlich nicht mehr notwendig, da das Kind ja schon selber Ja zu der Taufe gesagt hat. Häufig wird das Kind auch direkt im Konfirmationsgottesdienst getauft und besitzt dann wie alle anderen Konfirmierten die sog. kirchlichen Rechte. Einziger Unterschied: zur Konfirmation erhält der Täufling eine Taufurkunde und keine Konfirmationsurkunde.

Welche Unterlagen brauchen wir für die Trauung?

Bitte wenden Sie sich an unsere Pfarrerin oder Pfarrer und später dann an unsere Regionalküsterei, um einen Termin für die Trauung selbst zu vereinbaren. Dort erfahren Sie alles Notwendige. Für die Anmeldung der Trauung in der Regionalküsterei benötigen sie den Nachweis darüber, dass einer der Partner in der ev. Kirche ist. Bis zur Trauung benötigen wir dann die Eheurkunde.

Wer kann sich kirchlich trauen lassen?

Für eine kirchliche Trauung ist wichtig, dass einer der Partner Mitglied der evangelischen Kirche ist. Sollte das nicht der Fall sein, bietet sich ein Segnungsgottesdienst zur Eheschließung an. Dieser Gottesdienst wird allerdings nicht in das Kirchenbuch eingetragen.
Sollte keiner der Partner in der Kirche sein, wäre solch ein Anlass doch ein Grund, über einen Eintritt in die Kirche nachzudenken.

Sie sind schon lange verheiratet und wollen Ihr Ehejubiläum würdig begehen?

Dafür stehen wir gern zur Verfügung. In einem kleinen Gottesdienst oder einer Andacht in unseren Kirchen kann auf die vergangenen Ehejahre zurückgeschaut und um den Segen Gottes für die kommenden Jahre gebeten werden.

Was ist, wenn man Partner zur römisch-katholischen Kirche gehört?

Wenn ein Partner der römisch-katholischen Kirche angehört, kann entweder ein evangelischer Gottesdienst mit Beteiligung eines katholischen Priesters oder ein katholischer Gottesdienst mit Beteiligung eines evangelischen Pfarrers bzw. einer Pfarrerin gefeiert werden. Umgangssprachlich wird dies "ökumenisch" genannt.

Gleichgeschlechtliche Eheschließungen?

… sind in der Evangelischen Kirche grundsätzlich möglich. Sprechen Sie uns einfach an!

Es besteht die Möglichkeit, wie auch bei den meisten Standesämter, die Trauung an einen anderen besonderen Orten vorzunehmen, den Sie für sehr schön oder passend halten.

Sind kirchliche Trauungen auch außerhalb von Kirchen möglich?

Kostet eine kirchliche Trauung Geld?

Nein, denn eine Trauung ist eine gottesdienstliche Handlung. Sollten Sie allerdings besondere Dekorationswünsche haben, können Sie die Kirche auf ihre Kosten schmücken. Und natürlich freuen wir uns immer über Spenden. Hier haben Sie die Möglichkeit, einen Spendenzweck für die Arbeit in unseren Kirchengemeinden zu bestimmen.

Fragen und Antworten zur kirchlichen Trauung

Hier finden Sie Antworten auf unterschiedliche Fragen in Zusammenhang mit diesem besonderen Ereignis.

Woran muss man sonst noch denken?

Kirchlich trauen lassen können sich nur Paare, die am Tag der Trauung eine Eheurkunde vorlegen können.
Als Vorbereitung auf das Traugespräch mit dem Pfarrer wäre es gut, eigene Musikvorschläge zu sammeln. Ebenso ist es sehr hilfreich, sich einen Trauspruch aus der Bibel herausgesucht zu haben. Dazu bietet das Internet wertvolle Hilfen. Einfach in die Suchmaschinen: "Trauspruch" eingeben.
Sollten Sie schon Kinder haben, bietet es sich bei einer Trauung auch an, die Kinder gleichzeitig taufen zu lassen.

Sie wollen sich von einem guten Freund trauen lassen?
(ordinierte Pfarrpersonen)

 

Dann sprechen Sie uns an! Wir überlegen gemeinsam, ob und wie das möglich ist.

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